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Urheberrecht in der Schule

ccRecht im Netz, ein weiteres Thema, das in der Lehrer/innen Aus- bildung  nicht fehlen sollte. Niemand weiß so recht, was erlaubt ist und was nicht, und die Lehrenden werden damit allein gelassen. Selbst die JuristInnen können oft keine befriedigende Antwort geben, da diese Thematik unklar ist, und es auch keine aussagekräftigen Gesetze gibt. Was klar ist, ist, dass bei Verstößen gegen das Urheberrechtgesetz der Schulerhalter Vergütungsansprüche bezahlen muss, was vereinzelt auch schon geschehen ist, wenn z.B. ein Foto unerlaubt aus dem Netz heruntergeladen und im schulischen Kontext veröffentlicht wurde.

Themen zu Urheberrecht und Veröffentlichung von SchülerInnenarbeiten, Fotos, Videos und Podcasts in der Schule wurde in der heutigen eLecture besprochen. Collagen aus Zeitungen dürfen erstellt, allerdings nicht digital verbreitet werden. Man darf auch alles fotografieren, solange es nicht veröffentlicht wird. Bei Audioaufnahmen sieht es schon etwas anders aus. Man darf sie nicht machen, ohne das Einverständnis der Eltern. Gekaufte Videos darf man zu Unterrichtszwecken in der Klasse zeigen, nicht aber bei Schulveranstaltungen. Die Klasse wird als „Teilöffentlichkeit“ gesehen und unterliegt somit dem Urheberrecht!

Produziert man mediale Werke mit SchülerInnen, so braucht man ebenfalls die Zustimmung der Eltern, sofern man diese Produkte veröffentlichen will. Wobei zu beachten ist, dass beim Einholen der Erlaubnis auch auf den Kontext der Aufnahmen bezuggenommen werden sollte. So kann es sein, dass z.B. in einem Schwimmbad das Fotografieren nicht erwünscht ist, in der Klasse aber schon. Es gibt immer eine rechtliche und eine ethische Ebene.  Es ist auch ein Unterschied, ob man Fotos auf der Schulhomepage oder in Facebook veröffentlicht!!! Bei Facebook räume ich die Bewilligung ein, dass die Benutzer von Facebook die Fotos weiterverwenden dürfen, auf einer Homepage ist ein  „Alle Rechte vorbehalten“ möglich. Der Kontext sollte also immer ganz genau definiert werden.

Aus Schulbüchern darf man in Österreich NICHT kopieren, da die Verlage verhindern wollen, dass nur ein Buch gekauft und der Rest kopiert wird. Dies gilt auch für digitale Bücher. Aus anderen Büchern und Zeitungen ist es jedoch erlaubt, einzelne Artikel zu kopieren. (Diese eLecture wurde gehalten von W.Olensky – Urheber- und Medienrecht, bm:ukk)


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